Das „Posaunenwerk der SELK“ wird gebildet durch die Posaunenchöre der SELK. Es ist ein Werk der SELK im Rahmen ihrer Grundordnung.
Es steht auf dem Bekenntnis der Ev.-Luth. Kirche und will der Kirche dienen durch die Pflege der Posaunenmusik.
Die Gliederung des Posaunenwerkes in Kirchenbezirken und Regionen entspricht den Strukturen der Kirche.
Innerhalb der Kirchenbezirke und Regionen können verschiedene Bereiche gebildet werden, wobei ein Bereich das Gebiet umfasst, in welchem sich die Chöre zum gemeinsamen Musizieren (Feste, Schulungen, Freizeiten usw.) treffen.
Die Posaunenchöre und ihre Bläser erfüllen ihre Aufgabe wie jeder Christ „ein jeglicher mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der mancherlei Gnade Gottes“ (1. Petrus 4,10). Sie stellen diese Gabe in den Dienst der Verkündigung
• im Gottesdienst
• bei anderen kirchlichen Feiern und Veranstaltungen,
• bei weiteren Gelegenheiten in der Öffentlichkeit (volksmissionarischer Dienst, Kurrende, Alten- und Krankenbesuche usw.)
Diesem Auftrag entsprechend kommen sie zu regelmäßigen Übungsstunden zusammen, um ihre Aufgaben gründlich vorzubereiten.
Die Posaunenchöre üben ihren Dienst aus im Rahmen der für sie gültigen Gemeindeordnung.
Sie sind verpflichtet, die Beschlüsse der Chorvertretersitzung des Kirchenbezirks/der Region zu beachten.
Aufgaben der Chorvertretersitzung sind u.a.:
bei der Ausrichtung der kirchenmusikalischen Arbeit in ihrem Fachbereich, bei der Gestaltung von Schulungen, Festen, Freizeiten usw., bei den organisatorischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben mitzuberaten und mitzuwirken.
Oberstes Gremium des Posaunenwerkes der SELK ist der Posaunenrat, zu dessen Aufgeben u.a. gehört:
• geeignete Mitarbeiter für den Posaunenarbeitsausschuss zu benennen, der nach Bedarf vom Amt für Kirchenmusik der SELK einberufen werden kann;
• Hinweise für den Dienst der Chöre in geistlicher und musikalischer Hinsicht zu erarbeiten;
• die Zusammenarbeit zwischen den Kirchenbezirken bzw. Regionen zu koordinieren.
Das Posaunenwerk der SELK ist sowohl im Kirchenmusikalischen Arbeitskreis einer Region als auch im Amt für Kirchenmusik vertreten.
Das „Posaunenwerk der SELK“ ist Mitglied im „Evangelischen Posaunendienst in Deutschland e.V.“, wodurch jedoch die kirchliche und organisatorische Selbstständigkeit nicht berührt wird.
(Auszug aus der Ordnung des Posaunenwerkes der SELK)
Ordnung des Posaunenwerkes der SELK
(beschlossene Fassung vom 29.05.2022)
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